Fördermöglichkeiten

Ihr neuer Flexo Handlauf mit Zuschuss bis € 4.180,–

Fördermöglichkeiten durch die Pflegekasse

Pflegeversicherte Mieter und Eigentümer ab einer Einstufung nach Pflegegrad 1 erhalten auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (SGB XI, § 40 Abs. 4 Pflegeversicherungsgesetz), um die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, zu erleichtern oder um eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

Der Antrag ist formlos unter Angabe der beabsichtigten Maßnahme und eines Kostenvoranschlages an die zuständige Pflegeversicherung des Versicherten zu stellen. Diese hat innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag zu reagieren. Tut sie dies nicht, gilt der Antrag als genehmigt.“ (SGB XI, § 40, Abs. 7)

Im Rahmen der „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ unterstützen die Pflegekassen zur Verbesserung der häuslichen Situation von älteren Menschen Handläufe mit einem Zuschuss bis zu 4.180 Euro. Wie läuft das bei Flexo ab?

Generell brauchen Jung und Alt einen Handlauf. Mit unserem flexofit-Programm haben wir einen Handlauf entwickelt, der von der Pflegekasse anerkannt und empfohlen wird. Wir bekommen eine Vielzahl von Anrufen von Menschen mit Pflegegrad oder auch von deren Angehörigen. Ältere Menschen kommen ohne fremde Hilfe oftmals die Treppe im Haus nicht mehr hoch oder runter, sind unsicher auf den Beinen, oder können das Haus gar nicht mehr verlassen, weil der Handlauf fehlt. Die Pflegekassen bezuschussen Handläufe mit 4.180 Euro im Innen- und Außenbereich, denn Pflegekassen wissen, dass es besser ist, wenn Menschen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld, in ihrem Zuhause bleiben können. Der Umzug ins Pflegeheim sollte wirklich die letzte Lösung sein.
Diese Zuschüsse gibt es übrigens für das Eigenheim, die Eigentumswohnung und auch für Mieter im Mehrfamilienhaus..

Gehen Sie dann direkt zum Kunden oder kommt er zu Ihnen? Wie geht es weiter?

Wir senden erstmal Prospekte und Unterlagen, damit die Kunden sehen, welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt. Ein Handlauf ist zwar ein Hilfsmittel, kann aber durchaus schön aussehen und gut zum Haus bzw. zur Einrichtung passen. Dann vereinbaren wir einen kostenlosen Außendiensttermin. Oftmals sind auch die erwachsenen Kinder oder die Betreuer mit dabei. Wir besprechen die Situation vor Ort und überlegen die richtige Lösung. Denn hier sind wir die Spezialisten, hierin haben wir jahrelange Erfahrung. Wir erstellen dann ein schriftliches Angebot oder bei kleinen Aufträgen erstellen wir auch nur handschriftlich ein Angebot, das aber genau darstellt, wie der Handlauf montiert werden soll. Dieses Angebot reicht der Kunde bei seiner Pflegekasse ein.

Das heißt, Sie rechnen nicht mit der Pflegekasse ab?

Nein, unser Ansprechpartner ist der Kunde oder einer unserer deutschlandweiten Partner. Hier muss der Kunde selbst aktiv werden. Es dauert manchmal nur wenige Tage, bis der Kunde die Zusage von seiner Pflegekasse hat. Bei manchen Kassen müssen die Kunden aber auch 3-4 Wochen warten. Sollte die Pflegekasse den Handlauf ablehnen empfehlen wir immer, Einspruch einzulegen.

Was unterscheidet einen Handlauf von Flexo vom „Brett an der Wand“?

Ein Handlauf muss nach DIN-Norm montiert sein sonst hilft er den Menschen nicht. Das ist die Grundvoraussetzung. Der Handlauf muss gut zu umgreifen, durchgängig und griffsicher sein. Er sollte sich farblich von der Wand abheben und 30 cm über die erste und letzte Stufe führen, um einen sicheren Gang bis zum Ende der Treppe zu gewährleisten. Durch unsere jahrelange Erfahrung finden wir für jede Treppensituation eine individuelle Lösung. Deshalb haben wir so viele begeisterte Kunden. Nach Zusage der Pflegekasse kann die Montage kurzfristig erfolgen, das Material haben wir auf Lager. Nach der Montage senden wir die Bilder vom fertig montierten Handlauf immer auch an die Pflegekasse, um die normgerechte Ausführung zu dokumentieren.
Schön ist es, wenn begeisterte Kunden anrufen, dass sie nun selbständig wieder die Treppe hochkommen oder wieder ohne fremde Hilfe das Haus verlassen können.

Das macht einen schon glücklich!

Wenn es sich bei der Installation der Handläufe in Ihrem privaten Wohnumfeld um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 40 Abs. 4 SGB XI handelt, können Sie diese von Ihrer Pflegekasse bezuschussen lassen. Ein Zuschuss durch die Pflegekasse wird nachrangig behandelt, d.h. nur dann, wenn die Maßnahmen nicht durch andere Leistungsträger abgedeckt werden.

Die Kasse kann finanzielle Zuschüsse für solche Maßnahmen gewähren, wenn dadurch:

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird oder
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und eine Überforderung aller Beteiligten verhindert wird oder
  • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.


Die Zuschuss-Höchstgrenze liegt pro anspruchsberechtigtem Pflegebedürftigen bei € 4000,–

Ein Antrag zu einem solchen Zuschuss kann auch gleich mehrere Maßnahmen beinhalten, die insgesamt dabei helfen, die Wohnsituation des oder der Antragsteller im o.g. Sinne zu verbessern. Voraussetzung für den Antrag ist mindestens die Pflegestufe 1. Entsprechende Anträge sind von Pflegebedürftigen bei der jeweils zuständigen Pflegekasse vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Eine mögliche Bewilligung hat keine Auswirkung auf andere bezogene Leistungen, d.h. dieser Zuschuss kann von allen Versicherten in Anspruch genommen werden, die eine berechtigte Erforderlichkeit begründen können.

Maximal € 16.000,– bei mehreren Anspruchsberechtigten

In einer Wohnungsanlage, in einem gemeinsam genutzten Treppenhaus, in der mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige wohnen, kann jeder Pflegebedürftige bis zu € 4.000,– bei seiner Pflegekasse geltend machen, wobei der Gesamtbetrag je Maßnahme auf € 16.000,– begrenzt ist. Dieser Betrag bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten werden dann gleichmäßig auf die zuständigen Pflegekassen aufgeteilt.

Die Installation des Handlaufs oder der Handläufe muss in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder im Haushalt, den dem der Pflegebedürftige aufgenommen ist, in Betracht kommen. Dazu gehört auch das Treppenhaus, das zur Erreichung der Wohnung oftmals nur einseitig mit einem Geländer ausgestattet ist. Da muss der Handlauf beidseitig sein, und nach Norm montiert werden – siehe Bilder. Entscheidend ist, dass es sich um den unmittelbaren und auf Dauer angelegten privaten Lebensmittelpunkt handelt. Alten- und Pflegeheime gehören nicht dazu. Allerdings kann die Maßnahme auch im Zusammenhang mit der Herstellung neuen Wohnraums in Betracht kommen. Relevant ist dabei, dass die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auf die individuellen Anforderungen des Pflegebedürftigen ausgerichtet sind. Näheres dazu kann die zuständige Pflegekasse erläutern.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an, oder Sie schreiben eine E-Mail.

Der Antrag für einen Handlauf bei der Pflegekasse lohnt sich!

Am 1. Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz inkraft getreten. Dieses beinhaltet beispielsweise die Überführung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade. Der Sinn dahinter ist, dass betroffene Menschen nun leichter Unterstützung erhalten, als dies zuvor der Fall war. Des Weiteren werden auch die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schon an geringere Pflegebedürftigkeit angepasst. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden bei www.pflege.de (mit kostenlosem Pflegegradrechner).

Kurze Erläuterung:

Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, dazu zählt ein normgerechter Handlauf, nach § 40 Abs. 4 SGB XI durch die Pflegekasse bei der Finanzierung unterstützt werden. Es ist hierbei ein Zuschuss von bis zu 4.000,00 € pro Antragsteller möglich. In einer pflegebedürftigen Ehegemeinschaft kann der oder die Handläufe auch für beide Partner mit einen maximalen Betrag von 8.000,00 € bezuschusst werden. Weiterhin kann eine entsprechende Maßnahme in einer Pflegewohngemeinschaft mit maximal vier Anträgen mit bis zu 16.000,00 € ermöglicht werden. Die Entscheidung für den Zuschuss behält sich die Pflegekasse vor.

Seit einigen Monaten legen wir den Kranken- und Pflegekassen stets vom montierten Handlauf ein oder mehrere Bilder bei, damit auch ersichtlich und klar wird, dass wir Handläufe nur nach Norm und Gesetz ausführen, und letztlich so ausführen, dass sie dem Menschen dienen. Ersichtlich und wichtig ist, dass bestehende Normen eingehalten werden, z. B.

  • durchgehende Handläufe
  • Halterungen von unten
  • oben mindestens 30 cm waagrecht auslaufend
  • mit Abschlussbogen (damit kein Einfädeln möglich ist)


Die Resonanz der AOK, Techniker, DEBEKA, DAK und Barmer, denen wir immer Bilder senden, ist sehr positiv, da sie die erbrachte Leistung auch richtig bewerten können, ob das Ziel der selbständigen Lebensführung möglichst ohne fremde Hilfe wirklich erreicht wurde.

Auch im Treppenhaus einer Mietwohnanlage muss beidseitig ein Handlauf sein, wenn ein Bewohner behindert ist, oder eine Pflegestufe hat. Der Rechtsanspruch begründet sich auf BGB §554a „Barrierefreiheit“. Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich ist, wenn er ein berechtiges Interesse daran hat.

Auch im Treppenhaus einer Mietwohnanlage muss beidseitig ein Handlauf sein, wenn ein Bewohner behindert ist, oder eine Pflegestufe hat. Der Rechtsanspruch begründet sich auf BGB §554a „Barrierefreiheit“. Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich ist, wenn er ein berechtiges Interesse daran hat.

Es war eine spannende und bewegende Aufgabe bei Herrn Hannes Fürst in München. Die Familie ist über die Wohnberatung auf uns aufmerksam geworden, weil Herr Fürst mehrmals an seinen Treppen gestürzt ist.

Das Haus hat zwei Stufen zur Terrasse sowie Treppen ins OG, wo sich Schlafzimmer und Bad der Familie befinden. Nach einer Erkrankung sind diese Stufen jedoch ein Hindernis für ihn und führten dazu, dass er nicht mehr alleine aus seinem Haus gehen konnte.

Um ihm zu helfen, hat einer unserer Außendienstmitarbeiter die Familie dann direkt vor Ort beraten und ein Angebot erstellt, welches bei der Pflegekasse eingereicht wurde. Montiert wurde dann ein beidseitiger Handlauf zur Terrasse, wo Herr Fürst erst kurz vorher erneut gestürzt war, und ein wandseitiger Handlauf zum Obergeschoss. Er kann nun wieder ohne fremde Hilfe in seinen Garten und zum Auto gehen.

Auch in seinem eigenen Haus kann er sich wieder frei und selbstbestimmt bewegen ohne auf die Unterstützung anderer angewiesen zu sein. Herr Fürst bedankte sich mehrfach glücklich für seine zurückgewonnene Freiheit. Solche Fälle berühren uns sehr und zeigen uns immer wieder aufs Neue wie wichtig unser Beruf ist.

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